Grüezi!

Wir heissen Sie herzlich willkommen beim St. Galler Rechtsagentenverband, der Berufsorganisation der Rechtsagentinnen und Rechtsagenten im Kanton St. Gallen. Der Verband zählt aktuell über 230 Mitglieder.

Erfahren Sie auf unserer Website mehr über unsere Tätigkeit und unseren Berufsstand. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns.

Sie finden unsere Rechtsagentinnen und Rechtsagenten im Mitgliederverzeichnis.

Lukas Etterlin, Präsident

TERMINE

Nächste Hauptversammlung

Freitag 3. Mai 2024
im Raum Sargans

VERNEHMLASSUNGEN

14. Januar 2024
Revision des Prüfungs- und Bewilligungsreglements für Rechtsanwälte und Rechtsagenten

NEWS

Newsletter 2023-1

Themen: Diverse Entscheide Bau- und Umweltdepartement sowie Kantonsgericht St.Gallen und Verwaltungsgericht.

Medienmitteilung Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohne ausgeschlossen.

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Newsletter 2022-2

Themen: Diverse Gerichtsentscheide mit Relevanz für Rechtsagenten

Medienmitteilung Bungesgericht: Mit Blick auf die bundesrechtlichen Regelungen zur beruflichen Vorsorge ist es grundsätzlich zulässig, ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben zur Rückerstattung von Sozialhilfebezügen heranzuziehen.

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Newsletter 2022-1

Themen: geplante Vernehmlassungen Gesetzesvorhaben und Regierungsprojekte, Informationsbroschüre für familienrechtliche Begutachtung, Gerichtsentscheide Familienrecht, E-Mobilität im Stockwerkeigentum, Erlass von Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkter Bundessteuer.

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Newsletter 2021-2

Themen: Vernehmlassung II. Nachtrag zum „Öffentlichkeitsgesetz“ / diverse interessante Gerichtsentscheide u.a. im Baurecht / Mitteilung des Bundesgerichts zur Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug.

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Newsletter 2021-1

Themen: Vernehmlassung zum II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz / Verjährung des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis / Rückerstattung eine angeblich übersetzen Willensvollstreckerhonorars / Diverse interessante Entscheide.

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Newsletter 2019-2

Themen: Nachtrag zum Polizeigesetzt / Umsetzung Steuerreform und Erhöhung Kinder- und Ausbildungszulagen 2020 / Entscheide Verwaltungsgericht St.Gallen / Interpellation „Transparenz über den legislativen Fussabdruck“ / Medienmitteilung Bundesgericht.

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Newsletter 2019-1

Themen: Neues Publikationsgesetz / Neue Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten / EG zum KES geändert / aktuelle Entscheide.

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Newsletter 2018-1

Themen: Interpellation „Finanzielle Diskriminierung von berufsbegleitenden Weiterbildungen“ / Entscheide Kantonsgericht / Botschaft zur Erbrechtsrevision.

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PORTRAIT

Aufgaben und Aufsicht

Der St.Galler Rechtsagenten-Verband trägt dazu bei, dass die Rechtsagenten ihrer Klientschaft eine einwandfreie und gute Dienstleistung erbringen, so dass dies generell den Berufsstand fördert. Dies wird durch Weiterbildungsveranstaltungen erreicht, die der Rechtsagenten-Verband seinen Mitgliedern anbietet. Andererseits überwachen die verbandsinternen Standesregeln, die Standeskommission sowie bei Fehlverhalten das Sanktionsgericht die Einhaltung des Kodexes.

Im Weiteren werden die Tätigkeiten der Rechtsagenten durch die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen beaufsichtigt. Die Anwaltskammer kann verschiedene Disziplinarmassnahmen verfügen, wenn ein Rechtsagent Bestimmungen des Anwaltsgesetzes grob verletzt. Im schlimmsten Fall droht dem Rechtsagenten der Entzug der Bewilligung zur Berufsausübung.

 

Geschichte

Der St.Galler Rechtsagenten-Verband wurde am 11. Dezember 1920 in St. Gallen gegründet. Dies als logische Folge daraus, dass in der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 die Berufe des Anwalts und des Rechtsagenten statuiert wurden. Die konkreten Ausführungsbestimmungen waren erstmals in der Zivilrechtspflege-Gesetzgebung vom 31. Mai 1900 formuliert: „Das Kantonsgericht erteilt die Bewilligung zur Ausübung des Anwalts- und Rechtsagentenberufes an solche Personen, welche die hierfür nötigen Fähigkeiten besitzen und in den bürgerlichen Ehren und Rechten stehen.“

In den Gründungsjahren war es vor allem wichtig, die materiellen Berufsinteressen der Mitglieder zu wahren. Bei den jeweiligen Gesetzesänderungen, die Rechtsanwälte und Rechtsagenten betrafen, war es vor allem die Aufgabe des Verbandes die Standesinteressen zu vertreten und darauf zu achten, dass die Kompetenzen vernünftig ausgelegt werden und der Berufsstand die nötige Anerkennung erhält. Seit Beginn des Verbandslebens war die Weiterbildung der Mitglieder eine permanente Aufgabe.

Seit 1940 ist die Prüfungskommission dem Kantonsgericht angeschlossen. In dieser Prüfungskommission sind die Rechtsagenten vertreten.

über uns

Organe

Neben dem Vorstand sind noch weitere Rechtsagenten in Kommissionen vertreten. (in Arbeit)

Mitgliederverzeichnis

Die Mitglieder unseres Verbandes werden im Mitgliederverzeichnis publiziert und stets aktuell gehalten.

Praktizierende

Unsere praktizierenden Mitglieder sind als Rechtsagenten tätig und können Parteien vor Gericht vertreten.

gegründet

aktive Mitglieder

Praktizierende

Der Beruf des Rechtsagenten

Der besseren Lesbarkeit halber wird ausschliesslich die männliche Form verwendet.
Der Begriff „Rechtsagent“ findet Anwendung auf weibliche und männliche Personen.

Im Kanton St. Gallen darf den Beruf des Rechtsagenten ausüben, wer die Prüfung vor der Prüfungskommission für Rechtsagenten am Kantonsgericht bestanden hat. Der Beruf des Rechtsagenten ist im st. gallischen Anwaltsgesetz verankert (sGS 963.70). Rechtsagent ist somit ein gesetzlich geschützter Titel, weshalb die Verwendung dieser Berufsbezeichnung Unberechtigten verwehrt ist. Im Kanton St. Gallen sind im Anwaltsregister rund 600 Anwälte und Anwältinnen registriert. Im Register des Rechtsagenten-Verbandes figurieren knapp 200 Rechtsagenten. Aufgrund dieser starken Durchdringung ergibt sich die Bedeutung der st. gallischen Rechtsagenten.

Der Rechtsagent vertritt den Auftraggeber und die Auftraggeberin im Verfahren vor Gericht und anderen Behörden. Soweit er vom Gesetz dazu berechtigt ist, berät er in allen Rechtsfragen und kann die Echtheit von Kopien und Unterschriften beglaubigen.

Berufspflichten

Die Berufspflichten stützen sich auf das kantonale Anwaltsgesetz bzw. auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (SR 935.61, abgekürzt Anwaltsgesetz, BGFA), die Standesregeln des st. gallischen Rechtsagenten-Verbandes und auf die allgemeinen Bestimmungen über den Auftrag.

Der Rechtsagent tritt mit dem gebotenen Anstand auf. Er übt seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus und bearbeitet Mandate speditiv. Zeitlich unbegrenzt untersteht der Rechtsagent dem Berufsgeheimnis. Verstösse werden geahndet. Für die Honorierung der Tätigkeit gilt die staatliche Honorarordnung (sGS 963.75) und in aussergerichtlichen Verfahren die Honorarrichtlinien des st.galler Rechtsagenten-Verbandes.

 

Tätigkeitsbereich

Die Rechtsagenten sind als selbständige Berater oder als Angestellte tätig.

Als selbstständig erwerbende sind Rechtsagenten zur Hauptsache in folgenden Bereichen tätig:

  • Beratung in Rechts- und Treuhandgeschäften;

  • gerichtliche und aussergerichtliche Streitigkeiten und Schlichtungen (Mediation);

  • Erteilen von Rechtsauskünften;

  • Ausarbeiten von Verträgen;

  • Durchführen von Erbschaftsmandaten;

  • Beratung in Steuer- und Baufragen;

  • Unterstützung bei Zwangsvollstreckungen;

  • Beglaubigung von Kopien und Unterschriften;

  • Familienrichter am Kreisgericht und Vermittler.

Im Angestelltenverhältnis sind die Berufsleute vor allem in verantwortungsvollen Positionen in Gemeinden, kantonalen Untersuchungsämtern und in der kantonalen Verwaltung vertreten, aber auch in Treuhandunternehmungen, Versicherungen, Banken.

Rechtsauskünfte

Rechtsagenten und Rechtsagentinnen sind kompetente Partner in Rechtsfragen. Unsere selbständig erwerbenden Rechtsagenten stehen Ihnen für Rechtsauskünfte gerne zur Verfügung. 

Ausbildung zum Rechtsagenten

Ausbildung

Bevor Rechtsagenten sich auf die Prüfung am Kantonsgericht vorbereiten, sind sie meistens in einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit in Spezialgebieten von Banken, Versicherungen, Industrie, Treuhandwesen und öffentlicher Verwaltung tätig gewesen. Rechtsagenten verfügen deshalb über eine qualifizierte Berufsausbildung.

Die Vorbereitung auf die Prüfung am Kantonsgericht erfolgt in der Regel zusammen mit der Ausbildung Dipl. Rechtsfachmann/fachfrau HF an der ZbW in St.Gallen einem dreijährigen Lehrgang mit eidgenössischem Abschluss.

Schwerpunkte bilden dabei das Privatrecht mit OR und ZGB, das Staats- und Verwaltungsrecht sowie das Strafrecht und das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Diese berufsbegleitende Ausbildung bietet eine ideale Vorbereitung für die Rechtsagenten-Prüfung beim Kantonsgericht St.Gallen. Die Bewertung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien zur Bewertung der Rechtsagentenprüfungen vom 21. November 2013.

Handlungsfähige, vertrauenswürdige Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich nicht nur über die persönlichen, sondern auch über die juristischen Fähigkeiten beim Kantonsgericht ausgewiesen haben, erhalten das Patent und die Berechtigung zur Ausübung des Berufes als Rechtsagent.

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